Für ein erstes kostenfreies telefonisches Informationsgespräch erreichen Sie mich hier zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sollte ich nicht erreichbar sein, bitte sprechen Sie mir auf das Band. Ich rufe so bald als möglich sehr gerne zurück.
kostenfrei
Das erste Informationsgespräch gibt´s kostenfrei.
Bei laufender Behandlung sind kurze Telefonate bis zu einer Dauer von 15 Minuten im Honorar inbegriffen.
Einzelsitzung á 60 Minuten
€ 80,00
Eine Sitzung im Einzelsetting hat eine Dauer von mindestens 60 Minuten. Um Ihren Prozess individuell und bedarfsgerecht zu begleiten, planen Sie bitte eine Sitzungslänge von durchschnittlich zwei Stunden ein. Je nach persönlichem Bedarf, Thema und Intervention kann diese Sitzungslänge jedoch variieren (siehe dazu unten: "Sitzungszeiten").
Behandlungszeiten von weniger als 60 Minuten werden mit der Mindestbehandlungszeit abgerechnet.
1,5 - facher Honorarsatz
Paarberatung kann als Ergänzung zu Einzelsitzungen genommen werden, für den Fall, dass beide Partner bereits mindestens vier Einzelsitzungen in meiner Praxis in Anspruch genommen haben.
€ 700,00
Für eine nachhaltige längerfristige Begleitung biete ich ab der dritten Sitzung die Möglichkeit an, 10 Zeitstunden im Vorhinein zu einem vergünstigten Tarif in Höhe von € 70,00 pro Stunde zu buchen. Die aufgewendete Zeit wird entsprechend nach Aufwand berechnet. Innerhalb von 12 Monaten ab Zahlung können Sie die Termine wie gewohnt frei wählen. Das Honorar ist zu Beginn der Inanspruchnahme des Zeitkontingentes zu begleichen.
Sie sparen € 100,00 im Vergleich zu 10 Stunden in Einzelsitzung
a' 80,00 €.
€ 45,00
Eine geführte Lustwandelung zur eigenen Lebendigkeit. Es gibt viel zu entdecken. Ein Kurs in Achtsamkeit und Sich-Selbst-Erfahren!
Mindestteilnehmerinnen: 3
Termine und Turnus werden in Abstimmung mit den Teilnehmerinnen vereinbart.
Abhängig von Ihrem Anliegen und Ihrem Therapieziel ergeben sich individuell auf Sie abgestimmte Behandlungsschritte. Um diese bestmöglich zu begleiten, richten wir gemeinsam die Behandlungsdauer und Sitzungszeiten darauf aus. Die Sitzungszeiten können sich in einem zeitlichen Rahmen zwischen 60 und 180 Minuten bewegen.
Möchten Sie eine therapeutische Hypnose und Aufstellungsarbeit außerhalb einer laufenden Behandlung in Anspruch nehmen, planen Sie bitte folgenden Zeitaufwand für das Vorgespräch bzw. die jeweilige Intervention ein:
- Vorgespräch: ca. 90 Minuten
- Hypnosesitzung: ca. 2,5 Stunden
- Aufstellungsarbeit: ca: 2,5 Stunden
Als Privatpraxis kann ich ausschließlich mit Ihnen als Selbstzahler abrechnen. Einer Ihrer Vorteile als Selbstzahler ist, ohne lange Wartezeiten einen Behandlungstermin in meiner Praxis zu erhalten. Zudem können Sie sicher sein, dass Ihre Daten nur nach vorangegangener Rücksprache mit Ihnen an andere Stellen weitergeleitet werden (weder an Krankenkassen, Arbeitgeber oder andere Stellen). Ich unterliege als Heilpraktikerin für Psychotherapie der Verschwiegenheitspflicht entsprechend der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH).
Sind Sie privat versichert oder haben Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen, informieren Sie sich bitte im Vorfeld bezüglich einer Kostenübername bei Ihrem Versicherungsträger. Ich unterstütze Sie gerne im Rahmen meiner Möglichkeiten.
Derzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie nicht. Ich biete Ihnen an, Sie als Selbstzahler auf Ihrem Weg zu begleiten, bis ein Therapieplatz bei einem kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten (w/m/d) frei wird.
Telefongespräche oder Web-basierte Sitzungen bis zu einer Dauer von 15 Minuten sind mit dem vereinbarten Honorarsatz abgedeckt und somit kostenfrei. Alle darüberhinausgehenden Gespräche unterliegen den oben genannten Honorarsätzen (anteilig).
Honorarkosten für Coachingsitzungen im beruflichen Umfeld können in den meisten Fällen als Weiterbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Vereinbarte Behandlungstermine, die nicht in Anspruch genommen werden, werden mit dem vollen Honorarsatz in Rechnung gestellt. Diese Zahlungspflicht tritt nicht ein, wenn der Termin fristgerecht mindestens 48 Std. vorher abgesagt wurde, oder wenn der Klient (m/w/d) ohne sein Verschulden (z.B. Unfall, höhere Gewalt) nicht erscheinen kann. Bei einem nicht termingerecht abgesagten Termin für ein vereinbartes Erstgespräch wird ein Ausfallhonorar in Höhe von € 80,00 fällig.
Das Honorar wird am Ende der Sitzung in bar fällig. Bei Buchung eines Kontingentes ist der Gesamtbetrag vor Inanspruchnahme des Kontingentes fällig und kann als einmalige Summe bar bezahlt oder überwiesen werden.
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